Informationen zum Infektionsschutz
Um unsere Patienten sowie das Praxisteam in der Erkältungszeit vor Infektionen zu schützen, bitten wir alle Patienten um die Einhaltung folgender Maßnahmen:
- Fühlen Sie sich krank, sagen Sie bitte Ihren Termin bei uns ab.
- Leiden Sie unter einem Atemwegsinfekt, betreten Sie unsere Praxis bitte mit einer FFP2-Maske. Darum bitten wir selbstverständlich auch Ihre Begleitperson.
- Waschen oder desinfizieren Sie nach dem Betreten unserer Praxis Ihre Hände.
- Bringen Sie maximal eine Begleitperson mit zur Behandlung.
- Bringen Sie maximal eine Begleitperson mit zur Behandlung.
- Halten Sie im Wartezimmer Abstand zu anderen Wartenden.
Allgemeine Patienten Informationen
Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung ?
Um eine logopädische Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
Sie kann von Ärzten folgender Fachrichtungen ausgestellt werden:
Da zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem Behandlungsbeginn (1. Termin in der logopädischen Praxis) nur 14 Tage liegen dürfen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Sie kann von Ärzten folgender Fachrichtungen ausgestellt werden:
- Allgemeinmedizin
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Phoniatrie
- Neurologie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Zahnmedizin
- Kieferorthopädie
Da zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem Behandlungsbeginn (1. Termin in der logopädischen Praxis) nur 14 Tage liegen dürfen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Wer bezahlt die logopädische Behandlung ?
Die gesetzlichen Kassen übernehmen für Kinder und Personen, die eine Zuzahlungsbefreiung für das aktuelle Kalenderjahr besitzen, die Behandlung vollständig.
Zuzahlungspflichtige Erwachsene sind verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungsgebühr und 10,- € pro Verordnung zu entrichten.
Privat Versicherte erhalten von uns zu Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag, anhand dessen sie sich bei ihrer Versicherung informieren können, welchen Anteil diese übernimmt.
Hinweis:
Nicht jede private Krankenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für eine logopädische Therapie.
Zuzahlungspflichtige Erwachsene sind verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungsgebühr und 10,- € pro Verordnung zu entrichten.
Privat Versicherte erhalten von uns zu Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag, anhand dessen sie sich bei ihrer Versicherung informieren können, welchen Anteil diese übernimmt.
Hinweis:
Nicht jede private Krankenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für eine logopädische Therapie.